Tippgeber werden
Sie verfügen über Insiderinformationen und wissen, dass eine Wohnung, Haus oder Grundstück in Ihrer Nachbarschaft bald verkauft werden soll? Vielleicht kennen Sie sogar die Eigentümer, die dort aktuell noch wohnen?
Teilen Sie Ihr Wissen mit uns! Das lohnt sich auch für Sie. Verkaufen wir die Immobilie, die Sie uns empfohlen haben, springt dabei eine Menge für Sie raus. Bis zu 25 Prozent der Käuferprovision sind möglich. Wie hoch dieser Nachlass für Sie wird, hängt von dem Verkaufsobjekt ab. Für besonders einzigartige Grundstücke und alte Häuser dürfen Sie sich auf einen Betrag von bis zu 5000,- Euro freuen.
Wichtige Fragen rund um das Thema Tippgeberprovision
Die Tippgeberprovision klingt interessant für Sie? Wir haben für Sie einmal die wichtigsten Fragen und Anforderungen für eine Provisionsauszahlung aufgestellt. Melden Sie sich bei uns einfach und bequem über unser Kontaktformular, wenn Sie uns einen wertvollen Tipp über einen Immobilienverkauf mitteilen möchten.
Die Abgabe eines Immobilientipps ist kinderleicht. Sobald Sie uns Ihren Tipp telefonisch, schriftlich oder digital übermittelt haben, erfolgt zunächst eine Prüfung. Verläuft diese positiv, bekommen Sie von uns eine Bestätigung für Ihren Tipp.
Noch bevor Sie Ihren Tipp abgeben oder währenddessen – Provisionen klären Sie mit uns entweder vor oder während Ihrer Tippabgabe. Gemeinsam vereinbaren und bestätigen wir die Provision. Sollte uns Ihr Anspruch auf eine Provision erst nach dem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie mitgeteilt werden, ist eine Provisionsauszahlung ausgeschlossen.
Keine Berücksichtigung finden auch Provisionsansprüche durch Tippgeber, die ihren Anspruch erst dann mitteilen, wenn eine Immobilie bereits vermittelt wurde. Genauso verhält es sich bei verspäteter Anzeige eines Provisionsanspruchs, wenn der Maklervertrag bereits beschlossen ist und wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von diesem Tipp hatten.
Tippgeberprovisionen sind auch dann möglich, wenn Sie uns erfolgreich an Immobilienverkäufer empfehlen. Teilen Sie uns dies aber vorzeitig mit – noch bevor der Verkäufer sich mit uns in Verbindung setzt und uns seine Immobilie vorstellt. Ist uns die Immobilie vor Ihrer Mitteilung bekannt, erlischt der Anspruch auf Ihre Tippgeberprovision.
Grundsätzlich können Sie jedes Grundstück und sämtliche Immobilien vorschlagen. Entscheidend ist dabei jedoch, dass diese entweder bereits verkauft werden sollen oder bald zum Verkauf stehen. Für eine Tippgeberprovision sind die folgenden Voraussetzungen maßgebend:
– Ihr Tipp ist uns noch nicht bekannt.
– Es handelt sich um ein Objekt im Landkreis Leipzig und Markkleeberg
– Der Verkauf des Grundstücks oder der Immobilie wurde noch nicht öffentlich auf Internetportalen, in der Zeitung oder auf Verkaufsschildern ausgeschrieben.
Nein, der Anspruch auf eine Tippgeberprovision erlischt nicht, wenn Sie mit dem Eigentümer verwandt sind. Es darf sich allerdings nicht um Ihre eigene Immobilie handeln oder um die Immobilie oder ein Grundstück Ihres Ehepartners oder Lebenspartners handeln.
Sie haben Ihren Tipp abgegeben. Wir prüfen nun, ob uns Ihr Tipp bereits bekannt ist oder ob dieser schon öffentlich zum Verkauf ausgestellt worden ist. Ist die Immobilie oder das Grundstück bereits ausgeschrieben noch uns bekannt, erfolgt im Anschluss eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, um einen Termin zu vereinbaren.
Infolge eines Vertragsabschlusses mit dem Eigentümer beginnen wir mit der Vermarktung des Objekts. Wird das Objekt erfolgreich verkauft, erhalten Sie als Tippgeber schließlich Ihre Provision.
Nicht immer ist der Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sofort erkennbar. Bei manchen Objekten lassen sich aber deutliche Anzeichen erkennen, die einen Verkauf in Zukunft erwarten lassen:
– Ein Objekt steht längere Zeit leer und bleibt unbewohnt.
– Der Briefkasten wird nicht geleert.
– Die Fenster sind leer und nicht dekoriert.
– Es werden Vermessungen vom Eigentümer oder vom Vermieter vorgenommen.
– Niemand räumt Schnee im Winter.
Diese sind einige der deutlichen Anzeigen für einen bevorstehenden Verkauf. Eine Nachfrage beim Immobilienbesitzer oder auch bei Nachbarn lohnt sich daher! Und selbst wenn Sie keine detaillierten Angaben zur Immobilie oder zum Grundstück machen können, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Ihr Immobilienteam von KSt-Immobilien GmbH aus Markkleeberg