Neue Provisions-Regelung

Neues Maklergesetz: Mehr Transparenz beim Immobilienkauf

Am 23. Dezember 2020 tritt das neue Maklergesetz in Kraft. Es bringt vor allem Verbraucher mehr Rechtssicherheit und Transparenz, denn darin wird endlich bundesweit geklärt, wer welche Kosten in Bezug auf Maklerprovisionen zu tragen hat. Das bereits im Mai 2020 beschlossene Gesetz sieht unter anderem vor, dass jede Partei maximal 50 % der Kosten zu tragen hat.

Maklergesetz bringt bundesweit einheitliche Regelung

tippgeber provision immobilientippDas Gesetz zur „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern“ lässt schon anhand des Namens keinen Zweifel darüber, worum es geht. Künftig gilt eine bundeseinheitliche Regelung, welchen Anteil der Maklerprovision Interessenten und Eigentümer im Rahmen eines Immobilienverkaufs zu tragen haben. Die Antwort ist denkbar einfach: Jeder zahlt die Hälfte. Bislang war es vom jeweiligen Bundesland abhängig, wer welchen Anteil der Kosten zu tragen hatte. So musste der Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Teilen Niedersachsens eine Provision von 7 % zahlen. Das gilt ab Dezember 2020 jedoch nicht mehr, denn von da an darf der Eigentümer maximal 50 % der Provisionskosten auf den Käufer der Immobilie übertragen. In Sachsen war es bereits üblich, die Provision paritätisch zu teilen.

Käufern kommen dabei zwei Vorteile zugute: Der Verkäufer kann sich seinerseits dafür entscheiden, die Maklerprovision auch alleine zu tragen. Das gibt ihm die Gelegenheit, beispielsweise Neubauimmobilien völlig provisionsfrei zum Verkauf anzubieten. Der zweite Vorteil liegt darin, dass der Käufer seinen Anteil der Provision erst zahlen muss, wenn der Verkäufer seine Zahlung bereits geleistet hat. Bietet der Makler seine Leistungen unentgeltlich an, hat dies fortan für beide Seiten zu gelten. Ansonsten darf er schon bei der Auftragserteilung, also dem Vertragsschluss zwischen ihm, Käufer und Verkäufer, von beiden nur gleich viel verlangen.

Käufern kommen dabei zwei Vorteile zugute: Der Verkäufer kann sich seinerseits dafür entscheiden, die Maklerprovision auch alleine zu tragen. Das gibt ihm die Gelegenheit, beispielsweise Neubauimmobilien völlig provisionsfrei zum Verkauf anzubieten. Der zweite Vorteil liegt darin, dass der Käufer seinen Anteil der Provision erst zahlen muss, wenn der Verkäufer seine Zahlung bereits geleistet hat. Bietet der Makler seine Leistungen unentgeltlich an, hat dies fortan für beide Seiten zu gelten. Ansonsten darf er schon bei der Auftragserteilung, also dem Vertragsschluss zwischen ihm, Käufer und Verkäufer, von beiden nur gleich viel verlangen.

 

Für wen gilt das neue Maklergesetz?

Das neue Gesetz wendet sich vor allem an Verbraucher und soll sie vor Zwangslagen schützen, indem es ihnen zugleich mehr Transparenz verschafft. Dank des Gesetzes ist von Anfang an klar, wer welche Kosten zu tragen hat. Das Gesetz gilt demnach für den Kauf von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Käufer, die keine Verbraucher sind, bleiben von dem neuen Maklergesetz hingegen unberührt. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen und Investoren. Des Weiteren gilt das Gesetz nicht beim Verkauf von unbebauten Grundstücken und Mehrfamilienhäusern.

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