Das digitale Bieterverfahren
für Ihre Immobilie

Beste Preise für Ihre Immobilie erzielen

bietverfahren digitale preis onlineEin faires und transparentes Bieterverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie zum Bestpreis zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Versteigerung. Denn das gesamte Bieterverfahren findet ausschließlich digital statt. Auch die Interessenten bleiben flexibel und sind abgesichert. Im Vorfeld geben sie an, welches ihr Höchstgebot für die jeweilige Immobilie sein soll. Dadurch überbieten sie einerseits andere Bieter. Andererseits können Interessenten ein Angebot für die Immobilie machen, das für den Verkäufer akzeptabel ist.

Nicht immer legt ein Verkäufer ein Mindestgebot für seine Immobilie fest. Daraus resultieren Gebote, die für den Eigentümer zu gering ausfallen können. Um das zu vermeiden, ist die Beauftragung eines kompetenten Immobilienmaklers empfehlenswert. Mit einer professionellen Strategie für Ihren Immobilienverkauf im digitalen Bieterverfahren schlägt er Ihnen einen angemessenen Mindestpreis vor.

Die digitale Durchführung des Verfahrens ist nicht regional beschränkt. Sie hat daher das Potenzial, auch überregional Interessierte zum Kauf anzuregen und damit mehr Interessenten zum Bieten anzuregen. Gibt es viele Interessenten für ein Objekt, können die Preise schnell nach oben steigen. Das ist das Prinzip des digitalen Bieterverfahrens. Hier kommen viele Interessenten zusammen und lassen die Gebote in die Höhe schnellen. Eine gute Strategie ist aber unerlässlich.

Trotz vieler Bieter und der Möglichkeit, höhere Preise für die eigene Immobilie zu erzielen, gibt es eines zu bedenken: Selbst wenn ein Kaufinteressent ein Höchstgebot stellt, ist dieses nicht bindend. Er kann also von seinem Gebot noch zurücktreten. Aber auch der Eigentümer hat die Möglichkeit, ein Höchstgebot nicht anzunehmen. Als Grundlage für eine Kaufbindung des Gebots gilt erst der Kaufvertrag. Im Falle der Ablehnung eines Höchstgebots kann auch die erneute Aufnahme des Bieterverfahrens erfolgen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gebot nicht den Vorstellungen des Verkäufers entspricht oder aber der Bieter sein eigenes Gebot zurückzieht.

Aus welchen Gründen er das Angebot auch ablehnt: Die Entscheidung liegt einzig beim Verkäufer. Er entscheidet, ob ein Gebot für ihn angemessen ist oder nicht. Rechtlich betrachtet gibt es für ihn keinerlei Verpflichtung zur Annahme eines Gebots. So kann es auch vorkommen, dass der Verkäufer einem niedriger Bietenden das Haus verkauft. Oder er entscheidet sich plötzlich gegen den Verkauf seiner Immobilie. Erst mit dem Kaufvertrag und der Beurkundung des Notars wird das Angebot schließlich rechtsbindend.

Höhere Preise durch das digitale Bieterverfahren erzielen und erst mit einem Notar und dem Kaufvertrag eine rechtliche Verbindlichkeit erzielen. Das digitale Bieterverfahren setzt auf Flexibilität und bestmögliche Preise sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer.

Bevor das digitale Bieterverfahren gestartet wird, ist zunächst die Beauftragung eines kompetenten Maklers ratsam. Er weiß, worauf es beim Bieten ankommt und wie die besten Gebote erzielt werden können. Sein Aufgabenspektrum umfasst die Erstellung eines ansprechenden Exposés der Immobilie mit den Kontaktdaten vom Makler, dem Besichtigungstermin sowie den Angaben zur Immobilie selbst. Hochwertige Fotos des Bietobjekts, das Baujahr, die Größe der Immobilie, die Lage und beispielsweise auch die Werte zur Energieeffizienz sind hier zu finden. Nicht zuletzt ist hier auch das Mindestgebot zu finden, sofern es eines gibt.

Sobald alle Unterlagen zusammengestellt sind, veröffentlicht der Immobilienmakler diese auf diversen Internetportalen sowie in verschiedenen Printmedien. Dort gibt er ausdrücklich an, dass es sich um ein Bietobjekt handelt. Bekunden erste Bieter Interesse, werden Termine in Gruppen für die Besichtigung durchgeführt. Eine solche Sammelbesichtigung erhöht automatisch den Druck auf jeden einzelnen Interessenten – und damit das Bewusstsein für die Konkurrenz.

In den Tagen und Wochen nach dem Besichtigungstermin erfolgt die Abgabe von Geboten. Dafür gibt es festgelegte Fristen. Die Gebote sammelt und listet der Makler. Es ist nun seine Aufgabe, die Gebote mit dem Eigentümer zu besprechen und den Höchstbietenden zu informieren. Ist das höchste Gebot im Sinne des Verkäufers, können der Kaufvertrag und die notarielle Beurkundung vorbereitet werden. Andernfalls ist eine Preisverhandlung mit anderen Interessenten möglich. Der Verkäufer muss nicht das Höchstgebot annehmen, er kann immer noch frei entscheiden, ob und an wen er beim Bieterverfahren verkauft.

Die Durchführung eines digitalen Bieterverfahrens ist nicht immer sinnvoll. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn eine teure Immobilie verkauft werden soll. Hier ist der Käuferkreis nur sehr klein. Ein Konkurrenzdruck entsteht nicht. Handelt es sich aber um eine Immobilie in einer beliebten Region mit sehr vielen Interessenten, kann der Kaufpreis mit dem Bieterverfahren schnell über das Ziel des Eigentümers hinausschießen. Profitieren lässt sich von diesen Vorzügen auch, wenn man sich in einer Notlage befindet und die Summe dringend benötigt.

Lohnenswert ist das Bieterverfahren auch, wenn zwingend sanierungsbedürftige Häuser oder Wohnungen verkauft werden sollen. Ihr Wert ist nicht einfach zu bestimmen. Daher empfiehlt sich hier ein Bieterverfahren. Passend ist es auch für Immobilien, die über einen längeren Zeitraum nicht verkauft werden konnten. Durch die höhere Zahl an Interessenten ist die Chance höher, die Immobilie zum Bestpreis verkaufen zu können.