Wenn mehrere erben, aber nicht alle einer Meinung sind
Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern oft auch organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Besonders kompliziert wird es, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Automatisch entsteht dann eine Erbengemeinschaft.
Was zunächst nach einer gerechten Lösung klingt, entwickelt sich in der Praxis nicht selten zu einer Quelle für Konflikte: Während ein Teil der Erben die Immobilie halten oder selbst nutzen möchte, bevorzugen andere einen schnellen Verkauf. Unterschiedliche Vorstellungen über den Wert, die Nutzung und die Zukunft des Hauses oder der Wohnung führen schnell zu Streit – manchmal bis hin zum Stillstand des gesamten Nachlassverfahrens.
Damit es gar nicht erst so weit kommt oder bestehende Konflikte gelöst werden können, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einen neutralen, erfahrenen Partner an der Seite zu haben. Wir von KSt-Immobilien stehen Ihnen in dieser sensiblen Situation zur Seite – als Makler, als Vermittler und als verlässlicher Begleiter.
„Verlassen Sie sich auf meine Unterstützung, gerade im Ernstfall.“
Klaus Steenheuer
Inhaber
Das sagen unsere Kunden
Welche Möglichkeiten gibt es?
Eine Erbengemeinschaft muss nicht zwangsläufig im Streit enden. Es gibt verschiedene Wege, wie sich die Situation lösen lässt.
Einigung auf Verkauf
Die fairste und praktischste Lösung ist oft der gemeinsame Verkauf der Immobilie. Der Erlös kann anschließend unter den Erben entsprechend ihrer Erbanteile verteilt werden.
Auszahlung einzelner Erben
Möchte ein Erbe die Immobilie selbst behalten, kann er die anderen Erben auszahlen. Grundlage dafür ist eine objektive Wertermittlung.
Vermietung
Wenn kein sofortiger Verkauf gewünscht ist, kann die Immobilie vermietet werden. So fließen Einnahmen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Allerdings müssen sich alle Erben über die Verwaltung einig sein.
Teilungsversteigerung
Die letzte Option, wenn keine Einigung möglich ist, ist die gerichtliche Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert, und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Diese Lösung führt jedoch selten zu einem optimalen Verkaufspreis und belastet das Familienverhältnis zusätzlich.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben desselben Nachlasses sind. Das kann etwa die Ehefrau und die Kinder betreffen oder mehrere Geschwister.
Merkmale einer Erbengemeinschaft:
- Gesamthandseigentum: Den einzelnen Erben gehört die Immobilie nicht anteilig, sondern sie gehört allen gemeinsam.
- Gemeinsame Entscheidungen: Über die Immobilie darf nur gemeinsam verfügt werden. Kein Erbe kann allein verkaufen oder vermieten.
- Rechte und Pflichten: Alle Erben tragen gleichermaßen Verantwortung – für Kosten, Unterhalt und Entscheidungen.
Dieses Konstrukt soll eigentlich eine faire Lösung sein, führt aber in der Praxis häufig zu Blockaden.
Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft
Die Interessen der Erben sind oft sehr unterschiedlich – nicht nur finanziell, sondern auch emotional.
Häufige Streitpunkte:
- Ein Erbe möchte die Immobilie selbst nutzen, ein anderer will sie verkaufen.
- Uneinigkeit über den Immobilienwert oder die Verkaufspreisvorstellung.
- Streit um die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltung oder Versicherungen.
- Verzögerungen, weil ein Erbe nicht kooperiert oder wichtige Entscheidungen blockiert.
Solche Konflikte belasten nicht nur die Abwicklung des Nachlasses, sondern auch das familiäre Verhältnis. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen klaren Weg einzuschlagen.
Der Ablauf eines gemeinsamen Verkaufs
Entscheidet sich die Erbengemeinschaft für den Verkauf, läuft der Prozess ähnlich wie bei einem normalen Immobilienverkauf ab – allerdings mit einigen zusätzlichen Formalitäten.
01
Wertermittlung
Eine neutrale Bewertung schafft Transparenz und vermeidet Misstrauen. Gerade in Erbengemeinschaften ist dies der wichtigste erste Schritt.
02
Verkaufsentscheidung dokumentieren
Alle Erben müssen der Verkaufsabsicht zustimmen. Diese Einigung sollte schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
03
Vermarktung
Die Immobilie wird professionell aufbereitet und am Markt angeboten. Wichtig ist, dass alle Erben über den Stand informiert bleiben, damit Vertrauen und Transparenz erhalten bleiben.
04
Notarvertrag
Beim Notartermin müssen alle Erben den Kaufvertrag unterschreiben. Ohne die Unterschrift aller Miteigentümer ist der Verkauf nicht wirksam.
05
Auszahlung
Nach dem Verkaufserlös erfolgt die Auszahlung an die einzelnen Erben gemäß ihrer Erbquote.
Emotionale und praktische Herausforderungen
Konflikte in Erbengemeinschaften sind nicht nur juristische Probleme – sie sind oft auch von Emotionen geprägt. Streit über eine Immobilie kann alte Konflikte innerhalb der Familie wieder aufleben lassen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen neutralen Vermittler einzuschalten, der alle Beteiligten sachlich informiert und Lösungen aufzeigt.
Wir von KSt-Immobilien bringen nicht nur unsere Markterfahrung ein, sondern auch unser Gespür für sensible Situationen. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass jeder Erbe gehört wird und dass Transparenz herrscht. Unser Ziel ist, dass am Ende eine Lösung steht, die für alle Beteiligten fair und tragbar ist.
Unterstützung durch KSt-Immobilien
Gerade in Erbengemeinschaften braucht es einen Partner, der:
-
neutral und transparent bewertet,
-
Vermittler zwischen den Erben ist,
-
alle Formalitäten koordiniert,
-
den bestmöglichen Verkaufspreis erzielt und
-
den gesamten Prozess rechtssicher begleitet.
Als familiengeführtes Unternehmen aus Markkleeberg legen wir besonderen Wert auf persönliche Betreuung. Wir nehmen uns Zeit, erklären jeden Schritt und sorgen dafür, dass alle Beteiligten den Überblick behalten.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie aus Leipzig erbte das Elternhaus. Drei Geschwister waren beteiligt – einer wollte selbst einziehen, die beiden anderen verkaufen. Schnell kam es zu Streit über den Wert des Hauses und die Aufteilung der Kosten.
KSt-Immobilien wurde als neutraler Partner eingeschaltet.
Durch eine professionelle Wertermittlung und transparente Kommunikation konnten alle drei Erben überzeugt werden, das Haus zu verkaufen. Der erzielte Erlös lag deutlich über dem, was eine Teilungsversteigerung gebracht hätte, und die Geschwister konnten sich einvernehmlich einigen.
Fazit
Eine Erbengemeinschaft ist rechtlich ein fester Zusammenschluss – praktisch aber oft ein Spannungsfeld. Uneinigkeit über den Umgang mit einer geerbten Immobilie ist keine Seltenheit. Wichtig ist, frühzeitig Lösungen zu suchen, damit Konflikte nicht eskalieren. Mit einem erfahrenen und neutralen Partner wie KSt-Immobilien lassen sich Streitigkeiten vermeiden und faire Ergebnisse erzielen.